Parkordnung
Mit Rücksicht auf die Mitbewohner bitte auf den Wegen langsam (SCHRITTGESCHWINDIGKEIT) fahren.
Bäume, Sträucher und Äste dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Eigentümers oder dessen Beauftragten geschnitten oder entfernt werden (ausgenommen ist, innerhalb der gesetzlich festgelegten Zeiten, der Rückschnitt der zum Erhalt der Sträucher nötig ist).
Trockene Bäume sowie Äste müssen auf Kosten des Pächters entfernt werden .
Hecken und Sträucher sind vom Pächter derart zurückzuschneiden, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.
Bäume und Sträucher dürfen auch bei Aufgabe der Parzelle nicht ausgepflanzt werden.
Auf der Liegewiese darf nicht gegraben werden, auch ist das Befahren der Wiese mit Fahrrad oder Auto nicht gestattet.
Das Schwimmbecken darf, soweit es sich in Betrieb befindet, nur nach vorherigem Duschen benutzt werden. Besuchern ist die Benutzung des Schwimmbeckens nicht erlaubt.
Halten Sie die Haupttore geschlossen.
Jeder Pächter hat Anspruch auf einen Parkplatz pro Grundstück. Falls mehrere Fahrzeuge vorhanden sind , parken Sie die bitte außerhalb des Geländes. Besucher parken grundsätzlich draußen.
Hunde sind außerhalb des gepachteten Grundstückes an der Leine zu halten.
Kinder bis 14 Jahren haben sich ab 21 Uhr auf dem von den Eltern gepachteten Grundstück aufzuhalten. Halten Sie Ihre Kinder bitte zur Sauberkeit an; das gilt besonders für die Toiletten und Wege .
Bei uns gilt Mittagsruhe (12.30 - 14.30 Uhr) und Nachtruhe (22:00 bis 06:00Uhr)!
Der Müll wird zu Abgabeterminen getrennt. Das heißt:
Verpackungsmaterial und Umverpackung gehören mit durchsichtigen Säcken in den GELBEN CONTAINER. Papier in den BLAUEN CONTAINER.
Kaffeefilter, Grasschnitt usw. auf den KOMPOST.
Glas in den GLASCONTAINER auf der Karlstraße.
RESTMÜLL (Pampers, Essensreste, Abfall etc., der zu keiner der genannten Arten gehört).
STEINE GEHÖREN NICHT IN DEN CONTAINER, genauso wenig wie MÖBEL usw. dafür gibt es die Sperrmüll- Termine. Bitte halten Sie sich an diese Müllverordnung.
Verstöße gegen die Geländeordnung rechtfertigen nach einmaliger Abmahnung und erneutem Verstoß durch den Pächter die fristlose Kündigung des Vertrages.